Anwalt, Unterricht


FALLSAMMLUNG aus ZGB, OR, SchKG


Schildern Sie mit Angabe aller einschlägigen Gesetzesartikel die Rechtslage, indem Sie die möglichen Ansprüche der Beteiligten prüfen. 
 

1.     Der Kaufmann Valentin hat in seinem Schaufenster einen schönen Mantel mit einem Preisschild „Fr. 257.50“ ausgestellt. Kull will diesen Mantel kaufen. Er geht daher in das Geschäft und erklärt, dass er den Mantel zum angegebenen Preis kaufe.

Valentin lehnt den Verkauf des Mantels ab mit der Begründung, dass er die Auslage nicht zerstören wolle. Er erklärt sich aber bereit, dem A einen ähnlichen Mantel zu verkaufen. Kull ist jedoch damit nicht einverstanden.
 
2.     Hug lässt sich im Motorfahrrad- und Fahrradgeschäft Butz vom Verkäufer, dem er erklärt, dass er, um sich körperlich zu ertüchtigen, ein Fahrrad kaufen möchte, verschiedene Fahrrad-Modelle vorführen und erklären. Damit Hug sich in Ruhe entschliessen könne, wendet sich der Verkäufer sodann einem anderen Kunden zu. Nach seiner Rückkehr zu Hug bejaht dieser die Frage, ob er sich schon entschieden habe, bezeichnet aber, indem er sich verspricht, statt des Fahrrades „Allegro“ das Motorfahrrad „Allegro“. Erst bei der Lieferung eines Motorfahrrades „Allegro“ mit entsprechender Rechnung entdeckt Hug das Missverständnis.

3.     Juwelier Carter stellt während seiner Ferienabwesenheit die Verkäuferin Tusser ein, die sich um die Belange seines Ladens kümmern soll. Tusser schreibt aus Unachtsamkeit einen Ring im Schaufenster mit Fr. 1'200.- statt mit Fr. 12'000.- an. Der ebenso wie Frau Tusser nicht fachkundige Krebs kauft den Ring mit Barzahlung von Fr. 1'200.-. Nach Carters Ferien wird das Versehen entdeckt, Carter will von Krebs entweder Fr. 10'800.- oder unter Rückerstattung der Fr. 1'200.- den Ring zurück. 
                                                                          
4.     Am 15. Juli _1 kauft Meier bei Noll das Bild von Salvador Dali „Maria vor Fenster in Cadaques“ zum Preis von Fr. 85'000.-. Im März _5 erfährt Meier als Folge einer neuen wissenschaftlichen Bearbeitung des Werkes von Dali, dass das Bild nicht echt ist, was Noll allerdings auch nicht gewusst hat. 
 
5.     Der Autohändler Anrig verkauft dem Kleist mit schriftlichem Vertrag ein Modell, das nicht mehr hergestellt wird. Kann Kleist von Anrig verlangen, dass letzterer das Fahrzeug speziell anfertigen lasse? 

6.     Fräulein Auer nimmt  vereinbarungsgemäss in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli jeden Mittwochnachmittag bei Tennislehrer Züst Unterricht. Auf dem mit ihrem Fahrrad zurückgelegten Weg zur vereinbarten Tennisstunde wird Auer am Mittwoch 1. Mai wegen der Unachtsamkeit des Autofahrers Rust angefahren und bricht sich den rechten Oberarm (Heilungsdauer bis 30. September). Sie kann den Lehrer, der gewartet hat, erst nach dem vereinbarten Termin über das Vorgefallene benachrichtigen. 
 
7.     Der Unternehmer Egger steht in Kreditverhandlungen mit der Berner Darlehens-kasse. Es geht um einen Kredit in der Höhe von 6 Mio Franken. Das entscheidende Gespräch ist auf den 4. April 2008 10.30 Uhr angesetzt. Egger lässt im Beau Rivage einen Konferenzraum und einen Tisch für das Mittagessen reservieren.

Am 4. April teilt ihm die Bank um 09.30 Uhr per E-Mail mit, sie ziehe sich von den Verhandlungen zurück. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank, die dem Egger zu Beginn der Verhandlungen vorgelegt worden sind, steht u.a.:

„Die Berner Darlehenskasse behält sich vor, Vertragsverhandlungen jederzeit ohne Ersatzpflicht abzubrechen.

 
8.     Sie pflegen in Ihrem Stammlokal jeweils einen Zweier „Dôle“ (=Walliser Rotwein) zu genehmigen. Hin und wieder (aber ausnahmsweise) trinken Sie einen Zweier „Yvorne“ (=Waadtländer Weisswein).  Heute kommen Sie mit dem Willen ins Lokal, einen Zweier Yvorne zu konsumieren. Der üblichen Serviertochter Rösli bestellen Sie Raclette und einen Zweier. Rösli bringt Ihnen Raclette und einen Zweier „Dôle“. 

9.     Fuchs verspricht dem Wessner, ihm auf Ostern das Reitpferd Milton zu schenken. Das Versprechen wird schriftlich abgegeben. Am Palmsonntag jagt Fuchs das Pferd vorsätzlich derart über den Parcour, dass es stürzt und künftig nicht mehr als Reitpferd verwendbar ist. 
  
10.    Albert hat gegen Bruno eine Forderung über Fr. 20'000.-. Die Forderung zediert

Albert formgültig an Dieter. Noch bevor Bruno von der Abtretung erfährt, übergibt Bruno dem Albert die Fr. 20'000.-, welche dieser wortlos entgegennimmt. Zwei Tage später fordert Dieter von Bruno aufgrund des mit Albert geschlossen Zessionsvertrages Fr. 20'000.-. Muss Bruno nochmals zahlen?
 
11.    A vereinbart mit B einen Vertrag nachdem B das Recht habe bei D Fr. 2'000.- zu kassieren. Welcher Form bedarf die Aufhebung dieses Vertrages?
 
12.    A der in Geldnot ist, besitzt eine Schuldanerkennung von D im Betrag von Fr. 1'500.-, die noch nicht fällig ist. B, der von den Geldschwierigkeiten des A hört, bietet ihm dafür Fr. 1'000.- in bar an.

a) Ist dieses Geschäft überhaupt möglich?
b) Ist das Einverständnis des D notwendig?
c) Das Geschäft wird abgeschlossen. Zufällig erfährt D davon. Um B zu verärgern, zahlt er seine Schuld schon vor Fälligkeit an A zurück. Dieser nimmt das Geld entgegen. Am Fälligkeitstag legt B die Schuldanerkennung vor. Muss D nochmals bezahlen?

                                                              
13.     A hat D für Fr. 6'000.- Gemüse geliefert. A braucht sofort liquide Mittel und tritt daher seine Forderung an B ab. Am Fälligkeitstag will B beim D kassieren, worauf dieser geltend macht, er zahle nur Fr. 4'000.-, weil ihm für Fr. 2'000.- über dem Nitrat-Grenzwert liegender Salat verkauft worden sei. B will die Fr. 6'000.- einziehen dies mit der Begründung, er sei nicht der Lieferant des Gemüses und habe vom Mangel nichts gewusst, er habe denn auch für die Übernahme der Forderung Fr. 6'000.- bezahlt. 
 
14.    Kranz kauft von Fretz einen antiken Tisch zu Fr. 2'500.- und vereinbart nachträglich am Telefon mit ihm, dass er ihm, statt der Zahlung in bar, eine Forderung von Fr. 3'000.- gegen C zahlungshalber abtrete.

Kranz lässt den Tisch durch einen Angestellten abholen, der auftragsgemäss ausrichtet, Kranz werde sich der Zahlung des Kaufpreises vereinbarungsgemäss annehmen. Gestützt darauf wird ihm der Tisch ausgehändigt.

In der Folge lässt Kranz nichts mehr von sich hören. 
 
15.    Bommer ist vertraglich verpflichtet, Ammann am 15. Oktober 2'000 Liter Heizöl gegen Zahlung von Fr. 2'500.- zu liefern. Der 15. Oktober verstreicht, ohne dass Bommer leistet.
 
16.    Das Sportgeschäft Rohrer in Buchs veranstaltet am Samstagnachmittag 15. Juni einen Tag der offenen Tür zur Vorstellung der aktuellen Sommersportartikel. In der Lokalzeitung wird den Kindern unter 12 Jahren ab 13.30 Uhr ein Gratisglacé versprochen.

Rohrer hat vom Glacé-Lieferanten Schleck AG in Sargans per Fax die Lieferung von 150 Cornetts à Fr. 1.— als Sonderaktion auf 13.15 Uhr zugesichert erhalten. Infolge eines Übermittlungsfehlers wird dem Chauffeur des Kühlwagens aufgetragen um 14.15 Uhr beim Sportgeschäft Rohrer die 150 Cornetts abzuliefern.

Als um 13.35 Uhr noch kein Kühlwagen erschienen ist und bereits mehr als 50 Kinder lautstark ihr Glacé fordern, trägt Rohrer seiner Lehrtochter auf bei Migros und Coop 150 Glacés zu kaufen, diese kosten Fr. 350.-.

Um 14.10 Uhr erscheint der Kühlwagen der Schleck AG. Rohrer verweigert die Annahme, während der Chauffeur geltend macht, er sei auf dem Handy erreichbar gewesen und hätte innerhalb von 20 Minuten liefern können, weshalb er auf

Lieferung und vor allem Bezahlung beharre.


17.    Frau Generaldirektor Meier-Graf kauft am 3. Juni im Haute Couture Geschäft Modella ein Kleid für Fr. 2'400,--. Sie hat aber kein Geld bei sich. Trotzdem kann Frau Meier das Kleid mitnehmen. Rechnung mit dem Vermerk: „10 Tage netto“ und Einzahlungs-schein werden ihr mitgegeben.

Als am 10. Juli immer noch keine Zahlung eingetroffen ist, erinnert die Filialleiterin der Modella Frau Meier in einem Brief, der am 13. Juli bei ihr eintrifft, dass der Rechnungsbetrag für das Kleid immer noch ausstehend sei. Erst am 13. September gehen die Fr. 2'400.- bei der Modella ein.

Stehen der Modella wegen verspäteter Zahlung irgendwelche Ansprüche zu? 
 
18.    Alfred bittet seinen Freund Bert, als sein Vertreter (d.h. in seinem Namen und auf seine Rechnung) ein Segelboot zu kaufen, und erteilt ihm mündlich eine entsprechende Vollmacht. Da Bert kein passendes Segelboot finden kann, kauft er, indem er sich als bevollmächtigter Vertreter des Alfred ausgibt, in dessen Namen ein Motorboot bei Volken. Eine Woche später liefert Volken das Boot an den vereinbarten Ort und fordert von Alfred die Zahlung des Kaufpreises.

19.    Aschwanden will beim Warenhaus Modern eine Matratze bestellen. Beim Ausfüllen mit Bestellkarte notiert Aschwanden allerdings aus Unachtsamkeit die falsche Katalognummer (ohne den gewünschten Artikel noch auf andere Weise zu bezeichnen). Vier Tage später liefert das Warenhaus einen Kühlschrank, der unter der von Aschwanden notierten Bestellnummer im Katalog aufgeführt ist. Aschwanden verweigert Annahme und Bezahlung, indem er sich (über sein Versehen aufgeklärt) darauf beruft, er haben keinen Kühlschrank sondern eine Matratze bestellen wollen.

20.    Urs ist ein Bummelstudent. Bolt bietet ihm auf Veranlassung von Urs’ Vater einen mehrbändigen Kommentar zum OR an. Urs braucht sein Geld für anderes, will aber vermeiden, dass ihm sein Vater Vorwürfe macht. Urs und Bolt vereinbaren deshalb den Kauf des Kommentars, wobei sich beide einig sind, dass das aber nicht gelten soll. Die Bücher werden zu Urs transportiert und dort aufgestellt. Macht es einen Unterschied, ob ein Preis vereinbart wurde oder nicht? 

21.    In einer Schule liegen Flugblätter auf, worin jemand gebrauchte Personalcomputer für CHF 600.- anbietet. Das Flugblatt datiert vom 6. Februar. Sie bestellen schriftlich einen solchen PC. Am 11. Februar versendet der Anbieter den Computer und Rechnung per Post. Sie erhalten das Gerät am 13. Februar von der Post, benützen den Computer am 18. Februar und bezahlen die Rechnung am 27. Februar. Wann ist der Vertrag entstanden und wann werden Sie Eigentümer?

Beantworten Sie die beiden Fragen auch, wenn der Anbieter erst am 11. März versendet und sich die weiteren Daten um einen Monat verschieben.

22.    Urs bestellt am 1. Juni beim Versandgeschäft Otto ein Klappfahrrad für Fr. 480.-. Der Bestellschein trifft am 3. Juni bei Otto ein. Das Fahrrad wird am 5. Juni versandt, trifft aber als Folge eines für den Nachbarn und Urs erkennbaren Postfehlers erst am 10. Juli während der dreiwöchigen Ferien des Urs ein und wird von seinem Nachbarn, der für ihn die Post besorgt in Empfang genommen. Unmittelbar nach seiner Rückkehr am 30. Juli teilt Urs dem Otto mit, dass er auf das Klapprad verzichte, weil es für seinen Ferienaufenthalt auf einem Campingplatz gedacht gewesen sei. Otto beharrt auf dem Kaufpreis.

23.    In einem Selbstbedienungsladen werden Spirituosen zu stark herabgesetzten Preisen angeboten. Ein Kunde nimmt gleich 15 Flaschen aus dem Gestell. Die Verkäuferin an der Kasse erklärt ihm jedoch, pro Kunde würden nur 2 Flaschen abgegeben. Der Kunde beharrt auf 15 Flaschen.

24.    Mitte Dezember telefoniert Xaver einer Weinhandlung, stellt sich als Prorektor des bzb vor und teilt mit, die Schulleitung habe beschlossen, jedem Lehrer auf Weihnachten 2 Flaschen Wein zukommen zu lassen. Die Weinhandlung ist bereit, diesen Auftrag auszuführen und angesichts der knappen Zeit die Adressen der Lehrer und den Druck von Weihnachtskarten im Namen der Schule selber zu besorgen. Als sich nach Neujahr die Lehrer beim Rektor bedanken, stellt sich heraus dass es sich beim „Prorektor“ um Xaver, einen mittellosen Schüler handelt, der sich aus Wut über das angeblich lernfeindliche bzb als Prorektor ausgegeben hat. 

25.    Der Handwerker Karl Hug verspricht dem älteren, stark gehbehinderten Nachbarn Fritz Irmiger, während der Wintermonate seinen Hauseingang von Schnee und Eis freizuhalten gegen Bezahlung von Fr. 20.- monatlich. Hug beauftragt  Lehrling Leo, den Hauseingang jeden Morgen zu kontrollieren und wenn nötig zu reinigen. Eines Morgens geht der Leo auf die Post, um seiner Freundin zu telefonieren statt den Hauseingang von Irmiger zu reinigen. Da während der Nacht Eisregen fiel und sich deshalb eine unsichtbare Eisdecke bildete, gleitet Irmiger beim Verlassen des Hauses aus und bricht sich das Bein. Haftet Hanselmann?

26.    Ein Bauer transportiert Milch. Als er beim Haus der Familie E. vorbeifahren will, bemerkt er, dass hinter dem Haus hervor ein Ball auf die Strasse rollt. Das 3 jährige Kind von E spielt damit ohne Sicht auf die Mutter hinter dem Haus. In der Befürchtung, es könnte dem Ball ein Kind folgen, bremst der Bauer brüsk, wodurch das Auto beim Schleudern eine Beule bekommt und die Milchkannen umkippen.

Variante1: Das Kind ist tatsächlich dem Ball gefolgt und wird verletzt.

27.    Ein 12-jähriger Knabe behändigt an seinem freien Schulnachmittag aus der Garage seiner Eltern einen handelsüblichen Engländer (=Rollgabelschlüssel). Er macht sich damit an einem Strommasten zu schaffen, indem er ein paar Schrauben lockert.  Beim nächsten – in dieser Gegend üblich starken – Föhnsturm kippt der Mast und sorgt im Weiler Büsmig für einen 12-stündigen Stromausfall. Das zuständige Elektrizitätswerk will von den Eltern Schadenersatz in Form der Mastenreparatur und der entgangenen Stromeinnahmen von insgesamt Fr. 8'000.-.

28.    Der Postbote Ruf stürzt und verletzt sich während eines intensiven Schneefalls beim Eingang zum Haus des Keller, das von Huber gemietet wird. Er ist obligatorisch gegen Unfall versichert und macht neben Heilungskosten und Verdienstausfall auch geltend, dass er eine Verabredung mit dem Bankberater verpasst habe und deshalb wegen der stark gesunkenen UBS-Aktien einen Verlust erlitten habe.

Variante: Der Postbote stürzt auf nicht weggeräumten 5cm Schnee von Vorgestern. 

29.    Carlo betreibt eine Tankstelle, die er um eine Autowaschanlage erweitern will. Das hiefür benötigte Nachbargrundstück will Dieter nicht verkaufen. Er verpachtet es aber an Carlo und sagt ihm mündlich ein Vorkaufsrecht zu, für den Fall, dass er das Grundstück veräussern sollte. Zwei Jahre später vernimmt Carlo, dass Dieter sein Grundstück kürzlich einem Bauunternehmer verkauft hat.

30.    Für die Reservation einer Eigentumswohnung zum Kaufpreis von Fr. 500'000.- unterschreibt Ernst einen Vertrag mit der Irimag AG und zahlt gemäss Vereinbarung Fr. 20'000.- ein. Gemäss dieser schriftlichen Abmachung wird diese Zahlung an den Kaufpreis angerechnet, sie verfällt aber bei einem allfälligen Rücktritt.

Variante 1: Die Irimag AG will vom Vertrag zurücktreten, weil sie einen Käufer hat, der für die Wohnung Fr. 550'000.- bezahlen will.

Variante 2: Es handelt sich um die Reservierung einer antiken Kommode

Variante 3: Im Vertrag wird nur die Anzahlung von Fr. 20'000.- nicht aber der Verfall der Zahlung erwähnt.

31.    Boll, der von Kunst und Kunsthandel überhaupt nichts versteht, verkauft dem Händler Gier eine seltene antike chinesische Vase (Verkehrswert Fr. 20'000.-) für 

Fr. 1'000.-. Erst viel später wird Boll von Kundig über diese Dummheit aufgeklärt.

Kann Boll z.B. mit folgenden Argumenten geholfen werden?
a) Es liegt ein widerrechtlicher Vertrag vor
b) Es liegt absichtliche Täuschung vor
c) Es liegt ein objektiv unmöglicher Vertrag vor
d) Es liegt Übervorteilung vor
e) Es kann die clausula rebus sic stantibus angewendet werden
f)  Es liegt ein unsittlicher Vertrag vor
g) Es liegt Grundlagenirrtum vor
h) Es liegt Erklärungsirrtum vor

32.    Albert lädt seine Freundin Rosy zum Essen ein. Um ihr zu imponieren, schlägt er vor, Champagner zu trinken. In Wirklichkeit will er den auch auf der Getränkekarte aufgeführten billigen Schaumwein Freixenet bestellen, da er glaubt, die Freundin würde den Unterschied im Geschmack nicht bemerken. Gegenüber dem Kellner sagt Albert:  „Wir hätten gerne eine Flasche Taittinger Champagner.“ Wenig später erhebt sich Albert vom Tisch unter dem Vorwand das WC benützen zu wollen. Er geht zum Kellner und erklärt diesem, er habe nur um der Freundin zu imponieren vom Taittinger gesprochen; in Wirklichkeit habe er den Freixenet gewollt. 
a)     Der Kellner lässt nicht mit sich reden und serviert in der Folge den  Taittinger
b)     Der Kellner zeigt Verständnis und serviert den Freixenet, worauf aber Rosy schon nach dem ersten Schluck wutentbrannt den Kellner unter Bezichtigung des Betrugsversuchs anhält die Flasche auszutauschen.  

33.    Student A verdient sich in den Semesterferien etwas Geld mit dem Streichen von Zäunen mit Karbolineum (chemisches Produkt zum Schutz vor Witterungs-einflüssen) Hausbesitzer H lässt 50 Laufmeter à Fr. 10.- Lohn streichen. Nach Fertigstellung der Arbeit stellt sich heraus, dass ein ganzes Beet Tulpen eingegangen ist, weil A aus Unachtsamkeit einen Eimer der giftigen Flüssigkeit fallengelassen hatte, welche sich in das Tulpenbeet ergoss. 
a)     Kann H den Schaden (Fr. 150.- ) vom Lohn abziehen?
b)     Ändert sich an der Rechtslage etwas, wenn nicht A den Eimer hat fallenlassen, sondern dessen Bruder B, der an Stelle von A wenige Laufmeter gestrichen hat, weil A für kurze Zeit verhindert war?

34.    Frick kauft im Schuhgeschäft Meister ein Paar Schuhe für Fr. 90.-. Schon in der ersten Woche reisst das Leder. Der Käufer verlangt daher vom Fachgeschäft eine Gratisreparatur, was Meister jedoch ablehnt. 

35.    Die Lagger AG bestellt ohne Vereinbarung eines genauen Liefertermins einen neuen Hubstapler mit automatischem Getriebe für Fr. 30'000.-. Geliefert wird ihr einen Monat später zum gleichen Preis ein fabrikneuer Hubstapler mit einem 4-Gang Getriebe. In der Zwischenzeit hat die Lugger AG einen günstigen gebrauchten Hubstapler angeboten bekommen und möchte deshalb vom Kauf Abstand nehmen. 

36.    Klupper stiehlt das Fahrrad des Jörg und verkauft es dem Fahrradhändler Zeller für Fr. 650.-. Dieser verkauft es für Fr. 800.- dem Urs, welcher einen nicht mehr abnehmbaren Gepäckträger und eine Anhängerkupplung für insgesamt Fr. 160.- montieren liess. Nach drei Jahren entdeckt Jörg sein Fahrrad bei Urs und will es zurück. 

Variante 1: Klupper verkauft das gestohlene Rad an den Kollegen Xaver von Urs, der es Urs anschliessend verkauft.
Variante 2: Jörg hat das Rad dem Rutzer geliehen, der es dem Urs verkauft.

37.    Vertreter der Campufahr AG, einer auf Wohnmobile spezialisierten Firma mit Sitz in St. Gallen sehen an der Campingmesse in Zürich bei der Himmer AG aus Olten einer Fahrzeugbau- und Handelsfirma ein speziell für Wüstenfahrten ausge-rüstetes fabrikneues Wohnmobil. Am 2. März kauft die Campufahr AG dieses Fahr-zeug mit schriftlichem Kaufvertrag und vereinbart es am 24. März abzuholen. Als ein Vertreter der Campufahr AG den Wagen zur vereinbarten Zeit abholen will, erklärt die Himmeri AG das Fahrzeug befinde sich derzeit in Lugano an der Feria ticinese.

Variante1: beim ausgestellten Wohnmobil handelt es sich um ein Vorführmodell.

                 Die Compufahr AG kauft ein gleiches Fahrzeug ab Lager

Variante2: Käufer ist Urs Rust, der mit Kollege Hampi Sand in die Wüste Gobi will. 
a)     Wo ist dieser Vertrag zu erfüllen? 
b)     Wo ist der Kaufpreis zu bezahlen?

c)      Welche Möglichkeiten hat die Campufahr AG bei dieser Sachlage
d)     Wer trägt den Schaden, wenn das Fahrzeug auf dem Transport von Lugano nach Zürich beschädigt wird
e)     Wer trägt das Risiko, wenn das Wohnmobil
e1) am 23. März in Zürich  
e2) am 26. März in Lugano
      gestohlen wird 
f)        Ende Mai treten beim Fahrzeug ein Motorschaden sowie Rostflecken im Abwaschbecken auf. Kann die CampufahrAG von der Himmeri AG Schadenersatz verlangen?
g)     Am 26. März erscheint ein Vertreter der Himmeri AG mit dem Fahrzeug in St. Gallen. Da der von der Campufahr AG anvisierte Käufer Sand unerwartet in der Sahara verstorben ist, verweigert sie Annahme und Bezahlung.   

38.    In der Kantine des Baugeschäftes Josef Rupf, Buchs, steht eine vor 4 Jahren vom Arbeitgeber zum Preis von Fr. 480.- bei der Elektraluxi AG in Bad Ragaz für seine Angestellten erworbene Kaffeemaschine der Cafféissima SA aus Nervi, Liguria. Trotz richtiger Handhabung und ordentlichem Unterhalt explodiert die Kaffeemaschine und ist hernach nicht mehr funktionstüchtig. Der Arbeitnehmer Urs Schad und die zu einer Besprechung anwesenden Betriebsinhaber Josef Rupf und Bauherr Karl Kross erleiden kleinere Verbrennungen. Die Wiederherstellung der verspritzten Wand kostet Fr. 1'200.-. 

39.    Wohnungsmieter Hug bezahlt für seine 4 Zimmerwohnung in St. Gallen Fr. 1'000.-plus Fr. 200.- Nebenkosten à Konto monatlich. Er entnimmt der Presse, dass das Bundesamt für Wohnungswesen den Referenzhypothekarzinssatz von 5.25% auf 4.75% gesenkt hat. Wie beim Vermieter Speck zu vermuten, hat er nichts von sich hören lassen. Hug vermutet allerdings, dass Speck die Renovation der alten Fenster für Fr. 8'000.-, die eine 50% bessere Wärmedämmung gebracht haben gegen ein Mietsenkungsbegehren zur Verrechnung bringen will. Überdies ist die Teuerung seit der letzten Mietzinsfestsetzung vor sechs Jahren um 4% gestiegen. 

40.    Während der Sommermonate Juni, Juli und August wird eine Liegenschaft renoviert. Das Haus ist eingerüstet, die Balkone sind unbenützbar, zudem werden die Küchen und Bäder ersetzt. Eine Mietzinsreduktion lehnt der Vermieter mit dem Argument ab, dass er die auf September bereits fällige Mietzinserhöhung wegen wertvermehrender Investitionen erst ab Februar des nächsten Jahres verlange.  

41.   Mieterin Amstutz will die gemietete Wohnung umbauen, indem sie eine Trennwand herausnimmt und so aus zwei kleineren Zimmern einen grösseren Wohnraum gestaltet. 


42.    In die Dachwohnung von Anna Huber dringt in einer Zimmerecke Regenwasser ein und beschädigt ihr antikes Buffet. Der Vermieter will das Dach nicht reparieren. 

43.    Vermieter Forsch ärgert sich wieder einmal mehr über seinen Wohnungsmieter Schlapp, weil der seit 1. Mai fällige Mietzins am 20. Mai noch immer nicht bei ihm eingetroffen ist. Er will den Mietvertrag so schnell wie möglich kündigen.

44.    Joe Motori will sein vor 2 Jahren geleastes Auto loswerden. Er stützt sich auf Art. 266k OR und macht geltend, auf Ende jeder 3-monatigen Mietdauer mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen den als Mietvertrag über eine bewegliche Sache zu qualifizierenden Leasingvertrag entschädigungslos kündigen zu können.  

45.    a)  Bei der Guba AG haben sich Bettina Meyer und Barbara Meier um eine Stelle als Sekretärin beworben. Nach der persönlichen Vorstellung beider Bewerberinnen entscheidet sich der Personalchef Gustav Bacher für Barbara Meier. Da er aber die beiden Namen verwechselt, schreibt er Bettina Meyer, dass er sie einstellen wolle. Diese freut sich dementsprechend und trifft die nötigen Vorbe-reitungen für ihre neue Stelle, indem sie eine Wohnung für Fr. 900.- mietet und sich „Business-Kleider“ für Fr. 500.- kauft. Da Bettina – wie sie zufälligerweise weiss – den besseren Lehr-abschluss vorzuweisen hatte, zweifelt sie nicht daran, dass G. Bacher sie einstellen wollte. Zwei Tage vor dem vorgesehenen Arbeitsantritt entdeckt Bacher sein Versehen.

Variante: Es hat sich nur Bettina Meyer beworben, worauf ihr die Stelle schriftlich zugesagt wird. Zwei Tage vor Arbeitsbeginn meldet sich unerwartet die in Guba Angelegenheiten erfahrene Tochter Janine des Verwaltungsratspräsidenten nach einem missglückten Auslandeheabenteuer und trägt ihre geschätzte Arbeitskraft an, wovon die Guba AG profitieren will.  

b)        Der etwas kränkliche Buchhalter der  Guba AG, Urs Bux, hat seine Stelle am 1. August 2007 angetreten. Eine Krankentaggeldversicherung besteht nicht. Er war zu folgenden Zeiten krank; vom 15. – 22.10.2007, vom 4. – 18.12.2007 und vom 3. – 31.03.2008. 

c)        Am 15.03.2008 will die Guba AG dem Bux kündigen.       

46.    Der Handelsreisende Rinter verkauft für die Rulax AG aus Buchs Bau-materialen wie Zemente und Verputze im FL und den Kantonen SG und GL. Im schriftlichen Arbeitsvertrag sind u.a. vereinbart, das Firmenauto bis 5000 Kilometer jährlich privat benützen zu dürfen sowie ein fünf jähriges Konkurrenzverbot für die ganze Schweiz. Bei Übertretung dieses Verbots sind drei Jahreslöhne geschuldet. Rinter ist seit einiger Zeit mit der Firmenpolitik, insbesondere mit den Preisen und der Qualität der Rulax AG nicht mehr einverstanden. Hinzu kommt, dass eine Konkurrentin, die Fixerlat AG, eine grössere Beteiligung an der Rulax AG erworben hat und darauf dem Rinter untersagt wird die Fixerlat AG selbst wenn dies möglich wäre preislich zu unterbieten. Frustriert kündigt Rinter und wechselt zur Cementissimo AG, einer weiteren weltweit tätigen Konkurrentin, die ihren pensionierten Vertreter für Graubünden ersetzen will. Die Rulax stellt Rinter zunächst frei. Als ein lauter Streit über die Rückgabe des Firmenautos entsteht, wird Rinter fristlos entlassen. 

47.    Alfred Berter arbeitet bei der Gallus AG als Dreher. Sein Arbeitsvertrag sieht eine 42 Stunden Woche vor. Wegen eines eiligen Grossauftrages der ABB ordnet die Arbeitgeberin an, dass während der kommenden 5 Wochen 5 Stunden mehr, d.h. 47 Stunden pro Woche gearbeitet werden müssen.

Variante: In Berters Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass selbst angeordnete Überstunden weder entschädigt noch in Freizeit ausgeglichen werden. 

48.    Bauherr Walt hat den Architekten Zuber beauftragt, eine Einliegerwohnung in sein grösseres Einfamilienhaus einbauen zu lassen. Zuber überträgt die Ausführung dem Bauunternehmer Schlegel. Für die Maler und Gipserarbeiten zieht Schlegel die Plot AG hinzu. Walt finanziert die Umbaute mit einer Erhöhung der mit Namenschuldbrief gesicherten Hypothek. Die Not leidende Sparkasse Ottwil verkauft ohne Einwilligung Willis den Schuldbrief der Bank Forsch AG. Diese gerät infolge der Finanzkrise 08 in einen Liquiditätsengpass und kündigt deshalb dem Willi die Hypothek und verlangt nach ausgebliebener Zahlung Walts die Zwangsverwertung der inzwischen fertig gestellten Liegenschaft. Weder Zuber noch Schlegel und Blatter sind für ihre Arbeiten bezahlt worden. 

49.    Hans Pflock lässt von der Schreinerei Wurm für offerierte Fr. 5'500.- eine neue Haustüre für sein älteres Mehrfamilienhaus anfertigen und einbauen. Nach weniger als zwei Jahren verzeiht sich das Holz an mehreren Stellen, so dass die Türe nicht mehr geschlossen werden kann. 

50.    Die Handelsfirma Coiffura AG beauftragt die Deiss AG mit der Herstellung von 1500 neuartigen Föhnhauben für Friseurgeschäfte zu je Fr. 2'500.-. Nachdem die Coiffura immer wieder kleinere Ausbesserungen verlangt, verzichtet die  Deiss AG auf die Fabrikation und teilt der Coiffura mit, sie lasse ihr freie Hand, ihren Bedarf anderweitig zu decken. Die Deiss AG hat einen Entwicklungsaufwand von Fr. 150'000.- gehabt und hat noch für Fr. 30'000.- unverarbeitetes Material an Lager.

Variante: Die Bestellerin glaubt aufgrund einer soeben auf den Markt gekommenen Föhnhaube nicht mehr an den kommerziellen Erfolg der von ihr in Auftrag gegebenen Haube und will die Fabrikation abbrechen. 

51.    Frau Kummer muss eine Schnittwunde vom Arzt nähen lassen. Ihre Nachbarin Elster fährt sie mit ihrem Auto zum Arzt. Kann Frau Elster für die inkl.  Warten bis Behandlungsende zwei Stunden dauernde Fahrt eine Entschädigung verlangen?

52.    Der alleinstehende Informatiker Urs Hauder lässt einen Laptop seiner Arbeitgeberin Compruller AG unabsichtlich fallen, er ist gänzlich beschädigt. Beim Kauf vor zwei Jahren kostete er Fr. 2'500.-, was auch ein neuer Laptop dieser Kategorie in etwa kosten würde. Hauder verdient Fr. 5'000.- netto monatlich, so dass ihm die Compruller AG für diesen Monat noch Fr. 2'500.- Lohn auszahlen will.     

53.    Serviertochter Nadine gerät um 19.00 Uhr mit ihrer Chefin, Wirtin Stahl, in Streit, weil Nadine angeblich zu wenig Unterstützung gegen allzu zudringliche, häufig aggressiv angetrunkene Gäste erfahre. Resultat der eskalierten Situation ist, dass Nadine die Arbeitsstelle verlässt. Die Wirtin schliesst das Lokal und droht der davonlaufenden Serviertochter den verpassten Umsatz von Fr. 500.- bis zur Lokalschliessung um Mitternacht zu fordern.          

54.    Die Arbeitnehmer einer Exportunternehmung erhalten neue Arbeitsverträge, worin der Lohn nicht mehr in Schweizerfranken, sondern in Euro ausgedrückt ist, begründet wird dies mit der nachweisbaren starken Verflechtung der Unternehmung im EU-Raum. Den nicht kooperativen Arbeitnehmern droht die Kündigung. 

55.    Lehrtochter Pierina Krux hat grosse Mühe im Fach Französisch. Ihre Mutter engagiert deshalb den französisch sprachigen Nachbarn Alfonse ihr bis zur Lehrabschlussprüfung in der ersten Juniwoche am Samstagvormittag in der Wohnung Krux eine Stunde zu Fr. 50.- Nachhilfeunterricht zu geben.

Variante 1: Weil die Noten im Fach Französisch noch immer schlecht bleiben,
kündigt die Mutter dem Alfonse am Freitagabend 7. Mai

Variante 2: Alfonse verliert ob der schwierigen Pierina die Geduld und sagt die folgenden Stunden am Freitag, den 21. Mai, ab. 

56.    Urs Kolb übergibt dem Antiquitätenhändler Felix einen alten Kupferstich von Rüdisühli um 1820 vom Seealpsee zum Verkauf. Als Verkaufspreis werden Fr. 500.- vereinbart, wobei Moser Fr. 100.- Provision erhalten soll. 
Variante 1: Moser verkauft den Stich für Fr. 400.-, weil er zur Überzeugung gekommen ist, dass niemand hiefür Fr. 500.- bezahle.
Variante 2: Moser verkauft den Stich für Fr. 600.-

57.    Auf seinem Heimweg hört Max laute Hilferufe aus dem einsam gelegenen Haus von Emil. Da Max auf sein Klopfen an die Haustüre keine Antwort bekommt, bricht er die verschlossene Türe auf. Es stellt sich aber glücklicherweise heraus, dass Emil im Fernsehen lediglich einen Krimi angeschaut und nicht er um Hilfe gerufen hat. 

58.    Der häufig auslandabwesende Firmeninhaber Sauber stellt der übrigen Belegschaft an der Weihnachtsfeier 2007 Felix Massa als seinen neuen Prokuristen vor, nachdem die Parteien vorher einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit der Bestimmung abgeschlossen haben, Massa dürfe nur Geschäfte unter Fr. 250'000.- abschliessen.  Im Januar nimmt Massa im Namen von Sauber beim gemeinsamen Geschäftsfreund Heidfeld ein Darlehen über Fr. 300'000.- auf und kauft mit einem Teil des so erhaltenen Kapitals Bankaktien, deren Wert zuerst in etwa stabil bleibt im Gefolge der Finanzkrise aber ab etwa September 08 massiv sinkt. Sauber nimmt diese Transaktionen widerspruchslos zur Kenntnis und veranlasst im März 08 Massa als Prokurist der Einzelunternehmung Sauber ins Handelsregister einzutragen. Im Oktober 08 geraten Sauber und Massa wegen der gesunkenen Aktienkurse und wegen der Beschränkungs-Klausel nur Geschäfte in Streit, worauf Sauber dem Massa schriftlich auf Ende 2008 unter sofortiger Freistellung den Arbeitsvertrag kündigt und ihm im gleichen Schreiben die Prokura per sofort entzieht. Bevor diese Löschung im Handelsamtsblatt erscheint, nimmt Massa ein weiteres Darlehen über Fr. 300'000.- bei der Hausbank auf um von den nunmehr tieferen Aktienkursen zu profitieren, allerdings sinken die gekauften Aktien noch mehr als erwartet.

59a.    Der Schweizer Peter Weber, der Deutsche Paul Meister und die US-Amerikanerin Mary Jenkins, alle wohnhaft in Walenstadt haben am Walensee eine kleine Segelbootwerft zur Herstellung der Bootsklasse „Optimist“ mit angeschlossener Schulung zunächst im 50% Nebenerwerb aufgezogen. Peter hat Fr. 20'000.-, Paul und Mary je 40'000.- Erspartes eingebracht. Peter soll die Verantwortung für die technischen Belange, Mary diejenige für die kaufmännischen Inhalte übernehmen und der erfahrene Segler Paul soll vor allem die angeschlossene Segelschule in Schwung bringen. Bis jetzt haben sie eine „Buchhaltung“ im Sinne der Erfassung der Einnahmen und Ausgaben geführt, weitere schriftliche Aufzeichnungen oder Abmachungen bestehen nicht. Im ersten ab Mai begonnenen Geschäftsjahr haben sie gemäss der inhaltlich korrekt geführten „Buchhaltung“ einen Umsatz von Fr. 80'000.-  erreicht. Sie haben vor im Verlaufe des kommenden Jahres eine Aktiengesellschaft „Peter,Paul & Mary Segel AG“ zu gründen. 

59b.    Die Bilanz einer Kollektivgesellschaft zeigt heute folgendes Bild:

Der Gesellschafter T. ist vermögend, während bei S. nur ein pfändbares Vermögen von Fr. 10'000.- vorhanden ist. 

 Aktiven                                                                      Passiven 

Liquide Mittel             10'000.-                                Kreditoren     70'000.-

Debitoren                  10'000.-                                Bank               80'000.-

Mobilien                        5'000.-                                Kapital S.       80'000.-

??                             225'000.-                                Kapital T.      20'000.-

                                   250'000.-                                                   250'000.-  

60.    Der Witwer Ernst Weller führt eine eigene Autowerkstatt. Er konnte vor drei Wochen seinen 65. Geburtstag bei guter Gesundheit feiern und hat heute seine erste AHV-Rente in Empfang genommen. Dennoch plagen ihn grosse Sorgen, weil er die Nachfolge seines Betriebes noch regeln muss. Die Situation ist immerhin einigermassen erträglich, weil sein jüngster noch lediger Sohn zur Betriebs-übernahme bereit und als gelernter Automechaniker hiefür auch geeignet ist. Seine beiden andern Söhne werden durch die ihm wenig sympathischen dafür umso geld- statt arbeitsbezogenen Schwiegertöchter aufgestachelt das Beste herauszuholen. Hubi Weller hat sein ganzes Vermögen in seinem Betrieb investiert und will ihn auch nach seinem Tod weitergeführt sehen. Er befürchtet dass die beiden verheirateten Söhne die sich an sehr guter Lage befindlichen Gebäulichkeiten abreissen wollen um schicke Eigentumswohnungen erstellen zu können. 

61.    Die Aktionäre der „Suhnerhuberli AG“, einer Familien-Aktiengesellschaft mit vinkulieren Namenaktien sind zerstritten. Urs Huber will seinen Anteil von 8% dem Alfred Kopp, dem geschiedenen Mann seiner Schwester und Verwaltungsrats-präsidentin Astrid verkaufen. Alfred Kopp ist aber weder Konkurrent noch ein Ausländer, erfüllt also die beiden statutarischen Vinkulierungsgründe nicht.

Variante: Bei der „Suhnerhuberli AG“ handelt es sich um eine börsenkotierte Unternehmung. 

 62.    Bei der in die AG „Peter, Paul und Mary Segeln AG“, umzuwandelnden Kollektivgesellschaft Weber, Meister und Jenkins, Segeln soll neben den drei bisherigen Gesellschaftern auch Rechtsanwalt Bertelli ohne Kapitalbeteiligung aufgenommen werden und auf eine Revisionsstelle möchten die Jungunternehmer wenn möglich verzichten.


Anwaltstätigkeit