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Das Resultat der Gemeindewahlen am 22. September 2024 ist bedauerlich aber vollumfänglich zu akzeptieren. Es bleibt zu hoffen, dass die neuen Gemeinderäte der bis anhin wenig erspriesslichen One Man Show des wenig fähigen Gemeindepräsidenten Hug die längst fällige sachliche Korrektur verpassen.
Für mich hat es den geschätzten Vorteil, dass ich weiterhin meinen Wohnsitz in Zürich behalten kann und mich frei äussern kann.
Noch immer ist eine Strafanzeige noch formell unerledigt und auch der unsinnige Teilzonenplan Büsmig II aus dem Jahre 2021 mit verspäteter Auflage zum Referendum 2024 ist noch immer nicht genehmigt. Ich werde mich zu beiden Fällen, die wiederum wenig Erfreuliches für den Sennwalder Steuerzahler bedeuten dürften, zum gegebenen Zeitpunkt äussern, d.h. wenn Staatsanwaltschaft oder AREG entscheiden. Jedenfalls sehe ich keinen Grund Fakten zu unterschlagen auch wenn viele Leute so lange sie nicht berührt sind lieber wegschauen.
Erneut mache ich darauf aufmerksam, dass der wenig fähige Gemeindepräsident teilweise im Alleingang in den hunderttausenden Steuergelder misslich eingesetzt hat und dass die Gemeinde Sennwald bei ihren Einnahmen ein beträchtliches Klumpenrisiko mit der bis anhin gut laufenden VAT aufweist. Danke an diese innovative Unternehmung, welche die Steuerkraft von Sennwald ausmacht. Diese Einnahmen sind nicht selbstverständliches langfristiges Naturgesetz.
Otto Rohner reicht im Juni 24 ein Baugesuch ein.
Die Umwandlung des Torkels ohne Neubauaspekte und ohne hässliche Carports und flachdachähnliche Erweiterungen unter Einhaltung der Verkehrs- Sicherheits- und Verfahrensvorschriften in ein angemessenes verträgliches Einfamilienhaus unter Berücksichtigung der direkt anwendbaren ISOS Vorschriften ist nicht zu beanstanden. Davon ist dieses Projekt weit entfernt.
Seit 2018 besteht eine Kernzone, schon diese verlangt eine sehr gute Eingliederung.
Eine Bauanzeige erhalte ich nicht und erst nach Nachfragen wird mir mitgeteilt, dass der Abstand zu meinen Grundstücken mehr als dreissig Meter beträgt. Der Abstand von meiner Parzelle 2427 beträgt 30.5 Meter. So weit so richtig. Wir die Wisflecken AG und ich gehen gerne davon aus, dass diese Genauigkeit auch in der weiteren Behandlung dieses Baugesuches anhält.
Zumal ein wesentlicher Unterschied zwischen der Einsprachelegitimation und der obligatorischen Benachrichtigung besteht, dürften diese 30m ohnehin keine Rolle mehr spielen. Dass sich Bauherr Rohner zur Abwehr der Legitimation auf diese 30 meter beruft, zeigt einmal mehr seine wenig rücksichtsvolle Gesinnung zum eigenen Vorteil. Als es um mein Bauprojekt ging, waren ihm jedenfalls nicht einmal 120 Meter zu weit weg um jenseits vernünftiger Kriterien, wie "RenditeBau, innerhalb der Waldgrenze, Verunmöglichung von Rebenbewirtschaftung und (eben nicht vorhandenem) ISOS Schutz" etc Einsprachen von Nachbarn zu schützen.
Kaum stoppen zufolge Erreichen des Pensionsalters seine üppigen Direktzahlungen soll ein Einfamilienhaus mit Carport und Sitzplatz darüber mit Verunstaltung der Südseite entstehen. Zur Begründung hat man noch die Stirn im Brandschutzkonzept von "historischem Erbe des Torkels" zu reden. Erstens ist dieser angeblich historische Torkel etwa 30 Jahre alt und war ein gewöhnlicher Stall und zweitens ist nicht einmal in Ansätzen ersichtlich, was denn von einem Torkel übrig bleiben soll. Eine wie ein eher hässliches Flachdach erscheinende anzubauende Carportüberdachung wird als "ästhetische Ergänzung des Erscheinungsbildes" angepriesen. Das verstehe wer wolle.
Bei seiner Einsprache wollte er seiner Verpächterin ein Näherbaurecht verbieten und einen gesetzlichen Abstand von fünf Metern durchsetzen. Nun bei ihm selber ist überhaupt kein Abstand mehr notwendig.
Und wie verhalten sich die "Einsprache Nachbarn" im Burgberg jetzt? Wo ist ihr Einsatz für Heimat- und Reben- und Trübliwegschutz geblieben? Schämen Sie sich wenigstens?
Fortsetzung folgt.
Ab 1. Januar 2023 hat die Wisflecken AG den Rebberg auf der Parzelle 2320 von Ursula Tinner gepachtet.
Der bisherige Pachter Otto Rohner hat die Pacht auf den 31. Dezember 2022 gekündigt dies mit dem unrealistischen Begehren um unterjährige Pachtdauern. Die Wisflecken AG hat darauf den Rebberg im Einklang mit dem Gesetz über die Landwirtschaftliche Pacht übernommen. Unterverpachtung und die Bewirtschaftung ist an Margrit Rohrer, Grabserberg, erfolgt.
Dank gebührt der initiativen Herzblut Bäuerin Margrit.
blue24immo AG
Seit der Gründung im Juni 2021 vertrete ich die blue24immo AG. Dies im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstückes in Sennwald. Von Anfang an ist die Gesellschaft von aus unserer Sicht nicht nur wenig fähigen, sondern auch noch überheblichen und unfairen Gemeindebehörden behindert worden. Die Gemeinde resp. einmal mehr der kaum fähige Gemeindepräsident Hug ist nach einem für sie ungünstigen Baudepartementsentscheid gar ans Verwaltungsgericht gelangt und hat dazu auf Kosten des Steuerzahlers einen Anwalt engagiert. Wir sind über ein solches Verhalten entsetzt und hoffen sehr, dass der Stimmbürger früher oder später solchen Gemeindebehörden allem voran dem inkompetenten Präsidenten die hiefür angemessene Antwort erteilt. Erwartungsgemäss ist die Gemeinde erneut vollständig unterlegen und der Steuerzahler ist mit über Fr. 20'000.- unnötig belastet worden. Solche Behörden gehören abgewählt.
Im übrigen verwahrt sich die blue24immo AG, dass irgendwelche Unregelmässigkeiten in der Buchhaltung oder bei den Steuern bestehen sollen. Die Steuern der blue24immo AG für die Jahre 2021 und 2022 sind korrekt erklärt und definitiv veranlagt worden.
Typisch für die Vorgehensweisen des für uns unzumutbaren Gemeindepräsidenten ist der Umstand, dass seine Behauptung wegen angeblich nicht korrekter Steuern zu einem Zeitpunkt im November 2021 erfolgte bevor die blue24immo AG überhaupt die erste Steuererklärung erhalten hat! Das hat mit seriöser Amtsführung wenig zu tun.
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Büro Sax: Wisflegge 8
In 8052 Zürich: Käshaldenstr. 31
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